Headhunter Agency - Arbeitskräfteüberlassung
für Österreich und Süddeutschland

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Begriffsdefinitionen rund um die Arbeitskräfteüberlassung

Viele Unternehmen setzen heute Personal über Leiharbeitsfirmen ein. In der Praxis bestehen oft rechtliche Unsicherheiten bei Überlassern, Beschäftigern und den betroffenen Arbeitskräften. Überlasser ist dabei das Personalvermittlungsunternehmen, Beschäftiger das einstellende Unternehmen und Arbeitskraft der Arbeitnehmer.

Pflichten des Überlassers

Im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung ist der Überlasser der Arbeitgeber und hat daher die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten (wie etwa Anmeldung zur Krankenversicherung) zu erfüllen. Zudem muss er über die Situation im Betrieb Bescheid wissen und die Arbeitnehmer entsprechend informieren.

Pflichten des Beschäftigers

Besondere Verantwortung im Arbeitnehmerschutz trifft dabei den Beschäftiger – für die Dauer der Überlassung gilt er als Arbeitgeber im Sinne des Bundesgesetzes. Nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten ist er verpflichtet diese zu melden.